Kameraüberwachung in Schulen: Darf eine Schule Kameras aufstellen?
- , von ASE
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Kameras hängen zunehmend in Schulen. Zum Beispiel, um Vandalismus oder Diebstahl zu verhindern. Der Eingriff in die Privatsphäre von Schülern, Lehrern und Besuchern ist jedoch erheblich. Daher dürfen Schulen nur dann Kameras aufstellen, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie sollten auch sicherstellen, dass der Eingriff in die Privatsphäre so gering wie möglich ist. Eine Kamera in einer Toilette oder Umkleidekabine zum Beispiel geht zu weit, da Personen auf dem Bild zu sehen sein könnten.
Gerechtfertigtes Interesse
Die Schule muss ein berechtigtes Interesse an der Kameraüberwachung haben. Zum Beispiel, um Diebstähle zu verhindern oder Schüler, Lehrer und Besucher zu schützen.
Notwendigkeit einer Kameraüberwachung
Die Kameraüberwachung muss notwendig sein. Das heißt, die Schule kann das Ziel nicht auf andere Weise erreichen. Gibt es keine andere Möglichkeit, die weniger in die Privatsphäre eingreift? Das sollte die Schule zuerst prüfen.
Die Kameraüberwachung sollte auch nicht allein stehen. Sie sollte Teil eines Gesamtpakets von Maßnahmen sein.
Privacytoets
Die Schule muss zunächst einen Datenschutztest durchführen. Das bedeutet, dass die Schule die Interessen der Schüler, Lehrer und Besucher gegen ihre eigenen Interessen abwägt.
Die Schule muss die Pläne auch vorher mit dem Beteiligungsrat besprechen.
DPIA
Setzt die Schule großflächige und/oder systematische Kameraüberwachung ein, um Diebstahl zu verhindern oder Schüler, Lehrer und Besucher zu schützen? Wenn ja, muss die Schule eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) durchführen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schule zu diesem Zweck eine Kameraüberwachung auf struktureller Basis oder über einen längeren Zeitraum hinweg einsetzt.
Wird die Schule eine versteckte Kamera (verdeckte Kameraüberwachung) einsetzen? Dann muss die Schule in jedem Fall eine DPIA dafür durchführen. Selbst wenn die verdeckte Kameraüberwachung nur zufällig erfolgt.
Rechte von Schülern, Lehrern und Besuchern
Die Schule muss sicherstellen, dass Schüler, Lehrer und Besucher wissen, dass es eine Kamera gibt und zu welchem Zweck sie da ist. Zum Beispiel durch das Aufhängen von Schildern.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) räumt den Betroffenen zudem folgende Rechte ein:
- das Recht auf Dateneinsicht (Kamerabilder);
- das Recht auf Vergessenwerden;
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
- das Recht, der Verwendung personenbezogener Daten zu widersprechen.
Aufbewahrungsdauer von Kamerabildern
Die Schule darf Kamerabilder nicht länger als nötig aufbewahren. Als Richtwert gilt eine Höchstdauer von vier Wochen.
Aber ist ein Vorfall aufgezeichnet worden, z. B. ein Diebstahl? Dann kann die Schule das entsprechende Filmmaterial aufbewahren, bis der Vorfall aufgeklärt ist.